Noch nie zuvor war es so schwierig die vielen Angebote am Markt miteinander zu vergleichen, genau daher ist es besonders wichtig einen kompetenten und vertrauensvollen Partner an seiner Seite zu haben.

Von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, über verschiedenste Kaskovarianten, bis hin zur Fuhrparklösung, bieten wir individuell abgestimmte Lösungen nach Ihren Bedürfnissen an.

  • Besondere Konditionen bei gleichzeitigem Abschluss von Leasing & KFZ-Versicherung über uns.
  • Auch für besondere Fahrzeuge wie Oldtimer, Sportwagen, E-Mobile und sonstige Exoten bieten wir unkomplizierte Lösungen an.
  • Bessere Bonus-Malus-Stufe gewünscht??? Kontaktieren Sie uns – wir helfen weiter!
  • Organisation von Überstellungs-, Wunsch- und Probefahrtkennzeichen gehören zu unserem Alltag.
  • Nutzen Sie unser Special-Service (Link) im Schadensfall.
  • Kaskoschutz für Fahrzeugumbauten und spezielle Inhalte in Fahrzeugen stellen für uns kein Problem dar.

Häufig gestellte Fraagen:

Sie erfüllt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, die gegen Sie oder gegen mitversicherte Personen erhoben werden.
Ein Fahrzeug kann nur mit einer Versicherungsbestätigung angemeldet werden. Mit dieser Bestätigung sind Sie versichert. Man spricht hier von einer „vorläufigen Deckung“ Sie sind daher schon versichert bevor Sie die Polizze erhalten.
Ist die Person, die das Fahrzeug mit dem Willen des Fahrzeughalters zum Zeitpunkt des Schadenfalles lenkt. Der berechtigte Lenker genießt auch Versicherungsschutz.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird mit einem Stufensystem die Prämie nach dem Schadenverlauf berechnet. Ist der Beobachtungszeitraum schadenfrei, wird die Prämie gesenkt. Nach einem Schadenfall hingegen wird die Prämie erhöht.
Das ist immer der Zeitraum vom 1.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres.

Die Umreihung erfolgt immer im folgenden Jahr des Beobachtungszeitraumes zur Hauptfälligkeit. Die Hauptfälligkeit grenzt das Versicherungsjahr zeitlich ab. Das Versicherungsjahr ist der Zeitraum für den die Prämie auf ein Jahr gerechnet vorgeschrieben wird. Unabhängig davon, welchen Zyklus Sie bei der Prämienzahlung gewählt haben.

Beispiele zur Umreihung:
Schadenfall in dem Beobachtungszeitraum 1.10.2012 – 30.09.2013:
Jährliche Hauptfälligkeit 1.1 – Umreihung 1.1.2014
Jährliche Hauptfälligkeit 1.12. –Umreihung 1.12.2014

Wenn der Versicherungsnehmer auf die Stufe verzichtet, kann er sie einem nahen Angehörigen übertragen. Dazu zählen: Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister, wenn Sie im gemeinsamen Haushalt leben.
Weitere Personen sind anfragepflichtig!
Mit dem Freischadengutschein können Sie bei einem Schaden die Rückstufung im Bonus/Malus System verhindern. Das heißt: Ihre Prämie bleibt trotz eines Schadenfalles gleich. Wichtig: Sie entscheiden, für welchen Schaden Sie den Freischadengutschein einlösen.
Ab Kenntnis: Innerhalb einer Woche – wenn mit Forderungen der Gegenseite zu rechnen ist. Oder wenn Sie der Versicherer darum anschreibt. Hier geht`s gleich zum Schadenmelde-Formular.
Als „Grüne Karte“ wird die Internationale VersicherungsKarte (kurz IVK) bezeichnet. Sie bestätigt Ihnen im Ausland, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Wichtig: Es gibt einige Länder in denen diese Bestätigung nicht gilt z.B. Algerien, Ägypten, Syrien, USA, Kanada etc.

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